Wirichs Immobilien

Baulasten

Vorsicht vor „versteckten“ Lasten!

Vor dem Notartermin, mit dem ihr den Immobilienkauf besiegelt und rechtskräftig macht, solltet ihr unbedingt eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis abfragen. Als Baulast bezeichnet man eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Stadt/Gemeinde (also anders als bei den im Grundbuch verzeichneten Grunddienstbarkeiten, die gegenüber einem anderen Grundstückseigentümer bestehen), bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Unter Umständen können Baulasten einem die Freude auf eine Immobilie ganz schön vermiesen – vor allem, wenn man erst nach Unterschrift des Kaufvertrags von ihnen erfährt.

So kann eine Baulast zum Beispiel das Recht bezüglich einer Abstandsfläche zu einem Nebengrundstück, die Bebaubarkeit, die Nutzung bzw. den Nachweis von Stellflächen regeln.

Mein Tipp:

Die Baulast muss bei der Erstbesichtigung nicht unbedingt eingesehen werden. Der Verkäufer oder Makler sollte diese jedoch vor Notar beibringen. Vielen Maklern ist das schon zu kompliziert, daher zur Not einfach selbst beantragen: Die Auskunft kann in der Regel jeder selbst mit einer Vollmacht des Eigentümers „ziehen“. Hierzu einfach „Baulastenverzeichnis“ + „Stadt“ googeln und diese Auskunft auf der offiziellen Website der jeweiligen Stadt beantragen. Das Ganze dauert im Schnitt eine Woche und kostet ab ca. 30 Euro (abhängig davon, ob Baulasten eingetragen sind oder nicht).

Ingrid Wirichs (Portrait)

Euer

Paul Sigmund
Baulastenverzeichnis
Beispiel:

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