Als WEG-Verwaltung oder Wohneigentumsverwaltung bezeichnet man die Verwaltung einer Immobilie, die Eigentum mehrerer unterschiedlicher Parteien ist (der klassische Fall ist ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen). Die ordnungsgemäße WEG-Verwaltung ist ohne eine entsprechende unabhängige Schnittstelle, dem WEG-Verwalter, nur schwer möglich. Daher schreibt das Gesetz die Bestellung eines Verwalters in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Als Ihr WEG-Verwalter ist die B&S Hausverwaltungs GmbH der gemeinsame Nenner einer Wohnungseigentümergemeinschaft und verwaltet das Gemeinschaftseigentum zuverlässig und unparteiisch. Ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Eigentümer und uns als Verwalter ist daher von hoher Bedeutung. Die Rechte und Pflichten, die wir als WEG-Verwalter übernehmen, sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Alle weiteren Aufgaben ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung, der aktuellen Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und letztlich aus den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir stellen immer wieder fest, dass viele Eigentümer gar nicht wissen, welche vielfältigen Aufgaben wir im Rahmen unserer Tätigkeit tatsächlich übernehmen. Das zeigt letztlich, dass wir unsere Arbeit gut machen, schließlich möchten wir Ihnen Arbeit abnehmen. Damit Sie eine Vorstellung von der Komplexität unseres Aufgabengebiets haben, haben wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Aufgaben zusammengestellt:
Als Ihr WEG-Verwalter erfüllt die B&S Hausverwaltung GmbH ihre Aufgabe für Sie so verbindlich, zuverlässig, aber auch so unauffällig wie möglich. Gleichzeitig stehen unsere Kollegen Ihnen immer als hilfsbereiter Ansprechpartner zur Verfügung und helfen Ihnen schnell und unbürokratisch. Eine partnerschaftliche, freundliche und zielorientierte Kommunikation auf Augenhöhe ist dabei selbstverständlich. Und sollte etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, so stehen Ihnen stets zwei Kollegen aus der Geschäftsführung per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.