Im Energieausweis wird der energetische Zustand einer Immobilie dargestellt. Miet- und Kaufinteressenten sollen mit dem Energieausweis eine objektive Information darüber erhalten, mit welchem Energieaufwand bei der Unterhaltung einer Immobilie voraussichtlich zu rechnen ist und welche Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen zu energetischen Modernisierungen motivieren. Grundsätzlich unterschiedet man beim Energieausweis zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Fakt ist: Seit dem 01. Mai 2015 muss der Energieausweis nicht nur beim Besichtigungstermin vorliegen, auch das Inserat sollte bereits mit den wesentlichen Informationen aus dem Energieausweis ausgestattet sein. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld mit bis zu 15.000 Euro. Einige Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen dabei Energieausweise auf ihre Richtigkeit. Eine Ausnahme von der Regel stellen Gebäude mit einer Wohn-/Nutzfläche unter 50 m² und Gebäude dar, die nicht dauerhaft/regelmäßig genutzt und somit geheizt werden. So benötigen etwa Ferienhäuser keinen Energieausweis. Auch denkmalgeschützte Immobilien benötigen keinen Energieausweis.
Wichtig: Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung für zehn Jahre!
Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwändigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf auf Grundlage der Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik eines Gebäudes ermittelt. Hierzu ist eine Begehung und Begutachtung der Immobilie erforderlich.
Der errechnete Wert aus dem Energieausweis wird somit unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten, wie z. B. Heiz- und Lüftungsverhalten, ermittelt. Somit ermöglicht der Bedarfsausweis einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien.
Ein weiterer Vorteil: Bei der Begehung mit dem Sachverständigen lassen sich beim Ortstermin Schwachstellen erkennen – der Auftraggeber erhält somit ein umfangreiches Feedback zum Ist-Zustand seiner Immobilie, und wird darüber informiert, welche Möglichkeiten der Energie- und Kosteneinsparung bestehen.
Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis, aber auch weniger aussagekräftig. Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner der letzten drei Jahre erstellt. Da jeder Bewohner eine unterschiedliche Lebensführung hat und somit auch ein individuelles Heizverhalten, ist der Verbrauchsausweis als Grundlage für einen Vergleich mit anderen Immobilien nicht zu empfehlen. Auch Aussagen über den zukünftigen Verbrauch lassen sich aus ihm nicht verbindlich ableiten. Ein Verbrauchsweis ist bei allen Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 zulässig.
Einen Energieausweis für Einfamilienhäuser erhalten Sie bei uns für 299 Euro inkl. MwSt. Für Mehrfamilienhäuser liegt der Energieausweis bei ca. 380 Euro inkl. MwSt (abhängig von der Anzahl der Einheiten).
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