Bei Gebäudeschäden ist Zeit ein wichtiger Faktor: Durch schnelles, entschlossenes Handeln lassen sich hohe Folgekosten oft vermeiden. Planloser Aktionismus ist allerdings auch nicht ratsam: Bevor Sie Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen ergreifen, sollten Sie genau wissen, wo die Ursache des Schadens zu suchen ist. Wir stellen unseren Kunden genau zu diesem Zweck hochwertige Messinstrumente für eine zuverlässige, fundierte Gebäudediagnose zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – und wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch!
Eine Wärmebildkamera erfasst die Wärmestrahlung eines Objektes. Sie ermöglicht es Ihnen, die Temperaturverteilung auf der Oberfläche Ihrer Immobilie sichtbar zu machen, um so mögliche Schäden zu erkennen und Sanierungsbedarf der Gebäudehülle (Fassadendämmung) zu lokalisieren. Das gleiche gilt für Schäden an wasserführenden Leitungen. Achtung: Die Gebäudethermographie kann grundsätzlich nur im Winter durchgeführt werden. Im Idealfall sorgen Sie rechtzeitig vor!
Um schnell und exakt Maß zu nehmen, sind wir mit Laser-Entfernungsmessgeräten ausgestattet. Nahezu alle Gebäudemaße können wir damit millimetergenau erfassen. Anhand dieser Eckdaten erstellen wir später unter anderem Grundrisse (nicht nach DIN) zur Veranschaulichung von Wohn- & Nutzflächen, z. B. bei einer anstehenden Vermietung oder einem Verkauf.
Feuchte Wände und nasse Keller sind schon seit langer Zeit ein sehr sensibles Thema. Feuchtigkeit in den Wänden kann schwerwiegende Folgen haben. Auf Dauer zieht sie nicht nur die Bausubstanz in Mitleidenschaft (Putz fällt ab, bis hin zum Hausschwamm): Da feuchte Wände der ideale Nährboden für Schimmelpilze sind, stellen sie auch ein Gesundheitsrisiko für die Menschen dar, die sich hier aufhalten. Ein erstes Indiz über das Ausmaß und die Herkunft der Feuchtigkeit liefern wir mithilfe unseres Feuchtigkeitsmessgerätes.
Für die professionelle Gebäudediagnose verwenden wir hochwertige Messgeräte der Firmen Bosch und FLIR Systems. Allerdings ersetzen die Messergebnisse kein Gutachten durch einen staatlich vereidigten Gutachter (der bei Bedarf hinzugezogen werden kann), sondern sind nur für die Erstdiagnose geeignet.