Bellassai & Sigmund Blog

Auskunft Altlastenverzeichnis

Nur bei Verdacht

Der Blick ins Altlastenverzeichnis, in dem eine eventuelle gesundheitsschädliche Veränderung des Bodens oder Grundwassers festgehalten wird, ist nicht unbedingt immer erforderlich. Er empfiehlt sich nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Grundstück einmal industriell oder gewerblich genutzt wurde oder es an ein industrielles oder gewerbliches Grundstück angrenzt und demnach mit Schadstoffen hantiert wurde.

Wenn ihr jedoch auf der Suche nach Grundstücken seid oder ein Grundstück neu bebauen wollt, ist die Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis wiederrum sehr wichtig. Heutzutage wird ohnehin im Zuge der Baugenehmigung ein Bodengutachten seitens der Stadt gefordert – der Blick ins Altlastenverzeichnis könnte daher schon einen Hinweis darauf geben, ob es beim Gutachten unangenehme Überraschungen geben könnte.

Mein Tipp:

In der Praxis (beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen) wird hierauf sehr selten zurückgegriffen! Im Verdachtsfall einfach „Altlastenverzeichnis“ + „Stadt“ googeln und diese Auskunft auf der offiziellen Website der jeweiligen Stadt beantragen.

Altlastenverzeichnis

Euer

Paul Sigmund
Altlastenverzeichnis
Beispiel:

Jetzt Kontakt aufnehmen