Herzlichen Glückwunsch! Ihr habt eure Traumimmobilie gefunden und dem Verkäufer mitgeteilt, dass Ihr am Kauf interessiert seid. Damit habt ihr einen wichtigen Schritt gemacht – doch jetzt beginnt erst die eigentliche Arbeit mit der Prüfung der Unterlagen – (wenn Ihr ein Makler dazwischengeschaltet ist, zeichnet sich von jetzt aus ab, ob er einen guten Job macht!)
Das wichtigste Dokument ist das Grundbuch. Grundbücher werden vom zuständigen Amtsgericht geführt und genießen öffentlichen Glauben – dies bedeutet,
dass sich Banken, Ämter und Behörden an den hier aufgeführten Daten zunächst orientieren)
Im Grundbuch ist vermerkt:
Im ersten Step solltet ihr zunächst das Bestandsverzeichnis und Abteilung 2 prüfen. Im Bestandsverzeichnis sind die „Flurstücke“ bzw. Grundstücke inklusive
der entsprechenden Größenangabe aufgeführt, die ihr erwerben könnt, sowie „Herrschvermerke“ eingetragen – darunter fällt zum Beispiel ein Wege- oder
Leitungsrecht, das dieses Grundstück an einem anderen Grundstück hat. In Abteilung 2 sind die Belastungen des Grundstücks aufgeführt. Häufig sind dies
Wege- oder Leitungsrechte für benachbarte Grundstücke oder Versorger (z. B. Stadtwerke). Hier eingetragene Vorkaufsrechte, Nießbräuche, Reallasten und
Wohnrechte sollten unbedingt mit Abwicklung des Kaufs gelöscht werden!
Abteilung 3 ist in der Regel zu vernachlässigen, da Finanzierungen bzw. Grundschulden der Verkäufer nicht übernommen werden – hier wird beim Kauf
alles gelöscht und eure Bank trägt sich vorranging ein. Sicherlich könnte sich auch hierdraus schließen lassen, was der Verkäufer damals bezahlt hat,
allerdings ist nicht zu ersehen, wie viel Eigenkapital damals eingeflossen ist – also nicht täuschen lassen!
Das Grundbuch hat einen starken juristischen Tiefgang und ist für den Laien nur bedingt zu verstehen. Vor allem wenn viele Eintragungen vorhanden sind, solltet ihr unbedingt einen Fachmann hinzuziehen, der euch über mögliche Folgen und Konsequenzen informiert!
Euer