Bellassai & Sigmund Blog

Anliegerbescheinigung / Erschließungskosten

Noch mehr versteckte Kosten

Ihr habt schon in den vergangenen Blogbeiträgen zu den Themen „Grundbuch“, „Baulast und Altlast“ sowie „Baugenehmigung und Bebauungsplan“ gemerkt, dass der Hauskauf in Deutschland ein echter Papierkrieg ist. Und das setzt sich auch mit diesem Beitrag fort, denn vor Kaufabschluss ist von euch unbedingt die erschließungsbeitragsrechtliche Situation der Immobilie zu prüfen, die in der Anliegerbescheinigung festgehalten wird.


Beim Thema „Erschließungskosten“ wird grundsätzlich zwischen der versorgungstechnischen Erschließung (Gas, Wasser, Abwasser, Strom etc.) und der verkehrstechnischen Erschließung (Straßen, Zuwege, Bürgersteige, Beleuchtung usw.) unterschieden. Im Laufe der Jahre können die Städte Wege, Straßen Bürgersteige, Beleuchtung usw. erneuern und einen Teil der Kosten auf die Anlieger (Anwohner) umlegen – wir sprechen dabei durchaus von mehreren Tausend Euro.


Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob solche Arbeiten in der Vergangenheit durchgeführt und diese Kosten schon auf die Anlieger umgelegt wurden. Die meisten Notarverträge enthalten dazu bereits eine faire Regelung: Alles, was bereits gemacht wurde, ist Sache des Verkäufers, alles, was noch umgesetzt wird, ist Sache des Käufers.

Mein Tipp:

Ihr kennt das Spielchen schon: Die Auskunft holt ihr mit der Vollmacht des Eigentümers ein. Einfach „Anliegerbescheinigung und Stadt“ googeln und auf der offiziellen Website der jeweiligen Stadt beantragen. Das dauert im Schnitt eine Woche und kostet ca. 30 Euro.

Euer

Paul Sigmund

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